Jemand macht ein Kreuz in einem Kästchen.

Hilfreiche Tipps und Infos rund um die Betriebsratswahlen 2026
BR-Wahlen 2026

Dieses Jahr stehen die Betriebsratswahlen an. In einigen Betrieben stehen sie kurz bevor, während sie in anderen möglicherweise schon in vollem Gange voranschreiten oder sogar erfolgreich abgeschlossen sind. Diejenigen, die sich gerne noch einige Infos holen wollen, sind hier aber genau richtig.

11. März 2026 11. März 2026


BR-Wahlen? Was macht ein Betriebsrat überhaupt?
Betriebsrat Ercan Kaya liest im Betriebsverfassungsgesetz bei Donges in Darmstadt

Betriebliche Mitbestimmung ist doch längst überholt? - Oder?

WARUM WIR BETRIEBLICHE MITBESTIMMUNG BRAUCHEN? Ganz einfach: Unternehmen mit Betriebsrat haben bessere Arbeitsbedingungen – denn das Team IG Metall macht gute Arbeit! Betriebsräte wissen am besten, worauf es ankommt – gemeinsam sind wir die Experten für gute Arbeit. Wir sichern den Erfolg und gestalten die Zukunft des Unternehmens mit. Wir sorgen für eine gesunde Gestaltung deines Arbeitsplatzes und dass deine Arbeits- und Pausenzeiten zu deinem Leben passen. Wir setzen uns für deine Rechte ein.
Lächelnde Frau in einer Teambesprechung

Was macht ein Betriebsrat überhaupt?

Der Betriebsrat ist der erste Ansprechpartner für die Mitarbeiter innerhalb des Betriebs, denn er ist für dich da! Er informiert dich über bestimmte Themen und trägt die Verantwortung dafür, dass der Arbeitgeber nicht machen kann, was er will. Er handelt auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes und setzt sich dafür ein, dass Gesetze, Vereinbarungen und Tarifverträge eingehalten werden. Je mehr Beschäftigte hinter ihrem Betriebsrat und den Forderungen stehen, desto stärker kann er verhandeln
.

Was hat die IG Metall damit zu tun?

MIT DER IG METALL IST DIE MITBESTIMMUNG STÄRKER! Die IG Metall ist die starke Partnerin an der Seite von über 10.000 Betriebsratsgremien in Deutschland: Wir sind da, wenn es knallt – und unterstützen bei drohendem Stellenabbau, Standortschließungen und Krisen. Wir sind aber auch da, wenn es richtig gut läuft. Zudem unterstützen wir Betriebsrät*innen in Seminaren und Workshops. Mit unseren Tarifverträgen schaffen wir das Fundament für gute Arbeit, hohe Löhne und Standortsicherheit.

Wann finden die Betriebsratswahlen eigentlich statt und wie wird die Amtszeit berechnet?

Die Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai statt. Die reguläre Amtszeit beträgt 4 Jahre und endet spätestens am 31. Mai der nächsten regelmäßigen Wahlperiode. Die Amtszeit beginnt 

  •  mit dem Ende der Amtszeit des vorherigen Betriebsrates, wenn diese bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses des amtierenden BR noch nicht abgelaufen war; 
  • mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn die Amtszeit des vorherigen BR schon abgelaufen war oder bei erstmaliger Wahl.

Persönlichkeits- oder Listenwahl, was gilt?

In Betrieben ab 51 bis zu 100 wahlberechtigten Beschäftigten besteht der Betriebsrat aus fünf Mitgliedern. Ab dieser Größe gibt die Wahlordnung vor, dass Vorschlagslisten eingereicht werden müssen. Relativ einfach ist es, wenn lediglich eine Vorschlagsliste eingereicht wird oder die Wahl nachdem vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt wird (das bei 5 bis 100 Wahlberechtigten zwingend gilt und in Betrieben mit 101 bis 200 Wahlberechtigten vereinbart werden kann). Dann erfolgt die Wahl nach der sogenannten Persönlichkeitswahl. Die Wähler können selbst entscheiden, welche Kolleginnen und Kollegen sie für kompetent, engagiert und am besten geeignet halten, ihre Interessen gegenüber der Arbeitgeberseite zu vertreten.

Wird mehr als eine Vorschlagsliste eingereicht, kommt es automatisch zur Listenwahl (auch als Verhältniswahl bezeichnet). Hier stellen sich Kandidat*innen in konkurrierenden oder gegnerischen Listen zur Wahl. Die wahlberechtigten Kolleg*innen haben nur noch die Auswahl zwischen den jeweiligen Listen und damit auch nur noch eine Stimme! Wer letztendlich in den Betriebsrat kommt, hängt von der Reihenfolge auf der Liste und dem Stimmenverhältnis ab. Der Wahlkampf ist komplexer und wird in der Regel auch härter geführt als bei der Persönlichkeitswahl.

Kann der Arbeitgeber die Betriebsratswahl verhindern?

Nein, das kann er nicht. Andernfalls droht ihm nach § 119 BetrVG sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Was ist ein Wahlvorstand und wer bestellt ihn?

Der Wahlvorstand ist ein Gremium, das eine Betriebsratswahl organisiert, durchführt und überwacht. Er sorgt dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß, geheim, frei und fair abläuft – nach den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der Wahlordnung (WO).
 
Der amtierende Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden.
Der Wahlvorstand muss aus mind. drei Personen bestehen. Die Anzahl kann vom BR erhöht werden, wenn zur Durchführung der Wahl dieses erforderlich ist.

Wann und durch wen kann eine Wahl angefochten werden?

Eine Wahl kann dann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und das Wahlergebnis bei Einhaltung der Vorschriften anders hätte ausfallen können. Eine Anfechtung der Wahl ist durch mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer, die im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Arbeitgeber möglich.