In Deutschland haben mehr als 10 Millionen Menschen eine Behinderung. Dazu kommen noch viele Millionen, die von einer Behinderung bedroht sind. Es gibt nicht die „eine“ Behinderung. Behinderungen sind so verschieden wie wir Menschen selbst.
Für die Arbeitswelt spielt die Schwerbehinderung eine sehr große Rolle. Aus mehreren Gründen:
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Sehr viele Schwerbehinderungen entstehen durch Unfälle – sehr oft durch Arbeitsunfälle. Das bedeutet: Es kann uns allen jederzeit passieren!
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Viele der Schutzrechte beziehen sich auf die Arbeitswelt.
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Drohende Nachteile bei der Arbeit aufgrund der Behinderung sollen durch sogenannte „Nachteilsausgleiche“ abgemildert werden.
Je nach Behinderungsart und Grad der Behinderung gibt es Nachteilsausgleiche. Diese reichen von steuerlichen Ausgleichen, Wohnförderung bis hin zu Parkberechtigungen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird man als schwerbehindert anerkannt.
Betriebe sind in der Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Wir werden alle älter. Unsere Leistungsfähigkeit wandelt sich genauso, wie die Art unserer Arbeit. Zu viele Unternehmen bücken sich aber weg oder kommen ihrer Pflicht nur halbherzig nach. Damit entgeht ihnen ein riesiges Potenzial und sie schwächen ihre eigene Zukunftsfähigkeit.
Für Betriebe gilt: sie müssen Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigungen ernst nehmen.