Bezahlen an der Supermarktkasse

Holt euch die Bonuszahlung zusätzlich zum Weihnachtsgeld!
Mitgliedervorteil für Leiharbeitende

Leihbeschäftigte erhalten eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens 6 Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Arbeitgeber (Leihunternehmen) gestellt werden: bis spätestens 30.11. bzw. 30.06.


28. Oktober 2026 28. Oktober 2026


Beantragungszeitraum hat begonnen:

IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit können sich durch den Nachweis ihrer Mitgliedschaft bei ihrem Arbeitgeber einen Bonus zum Weihnachtsgeld sichern.

Möglich machen das unsere Tarifverträge mit den früheren Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP, jetzt GVP (Zusammenschluss im Dezember 2023).
Die Höhe der Extrazahlung richtet sich nach der Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb und kann beim Weihnachtsgeld dank der neuen Tarifdynamik seit 2024 über 500 EUR betragen.

Voraussetzungen für den Mitgliedervorteil:

Zum Stichtag 30. November sind mindestens 6 Monate Mitgliedschaft in der IG Metall und mindestens 6 Monate Beschäftigung beim Verleihbetrieb erforderlich.

Alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und die Höhe der Extrazahlung im Einzelfall findet ihr im angehängten Dokument. Die untenstehenden Links helfen euch ebenfalls bei Fragen zur Antragstellung.

Übrigens: Den Mitgliedervorteil gibt es auch beim Urlaubsgeld im Sommer.
Noch kein Mitglied? Dann bis zum Jahresende 2026 in die IG Metall eintreten und im nächsten Sommer das Urlaubsgeld mit dem Mitgliedervorteil aufbessern!


So bekommst du deine Extrazahlungen
Der Mitgliedervorteil in der Leiharbeit

In unseren Leiharbeitstarifverträgen haben wir einen Mitgliedervorteil verankert. Dieser beinhaltet eine Extra-Zahlung zum Urlaubs- & Weihnachtsgeld. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung findest du mit Klick auf die untenstehenden Links.

Sie wollen doch nur dein Bestes